Mieterhinweise


Anzahl der im Haushalt lebenden Personen

Mit Eintritt in das Mietverhältnis werden die im Haushalt lebenden Personen zur korrekten Durchführung der Betriebskostenabrechnung erfasst. Sollten sich während der Dauer des Mietverhältnisses diesbezüglich Änderungen ergeben, teilen Sie diese bitte dem Büro der WBV Stadtroda GmbH schriftlich mit Angabe des Änderungsdatums mit. Im Falle eines beabsichtigten Einzuges weiterer Personen ist dies vorab dem Büro der WBV zu melden und mit dem Vermieter abzustimmen.

 

Tierhaltung

Tierhaltung ist zu beantragen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Haltung exotischer Tiere (z.B. Schlangen, Skorpione usw.) wird nicht zugestimmt. Auf den Wohngrundstücken sind Hunde stets anzuleinen und die Exkremente umgehend zu entfernen. Das Ausführen von Hunden auf den Rasenflächen, Spiel- und Wäscheplätzen ist untersagt.

 

Schlüssel

Im Haus ist ein Schließsystem installiert. Das bedeutet, dass Wohnungstür, Vorkellertür und Haustür mit dem Wohnungsschlüssel geschlossen werden können. Der Verlust eines Schlüssels ist umgehend dem Vermieter anzuzeigen.

Sollte ein Wohnungsschlüssel defekt sein bzw. ein zusätzlicher Schlüssel benötigt werden, wenden Sie sich bitte an die Wohnungsverwaltung. Nur der Vermieter ist befugt, die Anfertigung von Nachschlüsseln beim Schlüsseldienst zu beauftragen.

Versehentlich zugefallene Türen können nur durch den Schlüsseldienst (siehe Hausaushang im Treppenhaus) wieder geöffnet werden. Die anfallenden Kosten trägt der Mieter.

 

Vom Mieter verursachte Schäden an der Mietsache

Alle Schäden an der Mietsache müssen dem Vermieter gemeldet werden. Die Reparaturkosten trägt der Mieter nach dem Verursacherprinzip.

 

Sperrmüll

Haben Sie Sperrmüll zu entsorgen, melden Sie diesen beim Entsorgungsunternehmen an. Die Anmeldung kann telefonisch oder auch per Postkarte (siehe Abfallkalender des SHK) erfolgen. Der Entsorger benennt Ihnen den konkreten Abfuhrtermin. Der Abfallkalender des Saale-Holzland-Kreises wird jährlich jedem Haushalt durch das Landratsamt zugestellt. Darin finden Sie alle Informationen zur Abfallentsorgung sowie die Kontaktdaten und Ansprechpartner.

Die Bereitstellung von Sperrmüll zur Abholung erfolgt frühestens am Vortag des Ihnen benannten Abfuhrtermins an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche. Ihr Vermieter gibt Ihnen gern Auskunft.

 

Gemeinschaftsräume

Zu den Gemeinschaftsräumen zählen u.a. das Treppenhaus, Kellergänge, Fahrradkeller und Trockenräume. In den Gemeinschaftsräumen besteht generelles Rauchverbot.

Das Abstellen von privaten Gegenständen ist in den Gemeinschaftsräumen untersagt. Hierfür nutzen Sie bitte den zur Wohnung gehörenden Mieterkeller.

Im Keller ist aus brandschutztechnischen Gründen die Lagerung explosiver, ätzender und brennbarer Stoffe (wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Kraftstoffe etc.) verboten.

 

Kündigung der Wohnung

Die Kündigungsfrist für Ihre Wohnung und die Bedingungen zur Wohnungsübergabe sind in Ihrem Mietvertrag festgelegt.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Vorabnahmetermin mit der Wohnungsverwaltung, um vor Ort Einzelheiten zur Wohnungsübergabe abzustimmen.